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Archiv-Artikel

Wer ist EU-Bürger?

betr.: EU-Verfassung

Ausgerechnet die EU, die islamischen Ländern den Spiegel des Laizismus vorhält und ihre Prediger der Gewaltenteilung gen potenzieller Beitrittsländer ausschickt, ausgerechnet diese EU erwägt einen „Verweis auf die christlichen Wurzeln“ in der Präambel ihrer Verfassung. Ist es etwa die christliche Religion, die das Projekt EU erarbeitet und realisiert hat? Nein, die christliche Religion hat in Europa nur Spaltung, Krieg, Massenmorde und Säuberungen hervorgebracht!

Proklamiertes Ideal dieser EU ist doch, dass verschiedene Volksgruppen friedlich miteinander leben, um dann irgendwann den „europäischen Bürger“ hervorzubringen. Wie soll ein solches Ziel vereinbar sein mit einer Unterscheidung zwischen christlichen, nichtchristlichen und nichtreligiösen Bewohnern dieser EU? De facto ist dieser Verweis doch eine schriftlich hervorgehobene und festgelegte Diskriminierung aller unserer nichtchristlichen oder nichtreligiösen Mitbürger. Welche werden die Kriterien sein, damit wir von uns sagen dürfen: „Ich bin EU-Bürger“? FRANÇOISE ALGUER, Köln

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