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Archiv-Artikel

Weiter Zweifel an Kontenabfrage

BERLIN dpa ■ Bundesdatenschützer Peter Schaar zweifelt weiter, ob die Abfrage von Bankkonten durch Behörden verfassungsgemäß ist. Er hoffe nach dem Karlsruher Eilbeschluss auf die Grundsatzentscheidung, sagte Schaar der Berliner Zeitung. Die Verfassungsrichter hatten Mittwoch eine einstweilige Anordnung gegen das am 1. April in Kraft tretende „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ abgelehnt. Über Verfassungsbeschwerden wird noch entschieden. „Der Gerichtsbeschluss ist kein Präjudiz für das Verfahren in der Hauptsache“, sagte Schaar. Er kritisierte, dass die Behörden nicht aufgeführt seien, die über das Finanzamt Konten abfragen dürften. Ebenso lasse das Gesetz offen, zu welchem Zweck die Stammdaten der Kontoinhaber abgefragt werden sollten.