: Weisungsflut
Einweisungen nach Betreuungsrecht steigen. Für eine derartige Unterbringung reicht die Bescheinigung einer „dringenden Behandlungsnotwendigkeit.“
Einweisungen nach Betreuungsrecht steigen. Für eine derartige Unterbringung reicht die Bescheinigung einer „dringenden Behandlungsnotwendigkeit.“