Wegen Türsteher-Schießerei Verurteilter wurde wieder gewalttätig: Haft für Disco-Schläger
Das Landgericht verurteilt zwei Brüder des kurdisch-libanesischen M.-Clans wegen Körperverletzung im "NFF"-Club zu mehrjährigen Strafen. Ein Opfer war erblindet.
Zwei Jahre und sechs Monate Haft wegen gefährlicher Körperverletzung lautete das Urteil für Ali M. Seinen jüngeren Bruder Halil verurteilte das Landgericht am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. In der Nacht zum 1. Mai vergangenen Jahres haben die beiden Brüder zwei Besucher des NFF-Clubs in der Innenstadt erheblich verletzt. Sie sind Teil der Familie M., der vom Landeskriminalamt seit langem eine Verstrickung in die Organisierte Kriminalität vorgeworfen wird. Die beiden angeklagten Brüder verkehren unter anderem in der Türsteherszene. Der 23-jährige Ali M. war vor drei Jahren im Zusammenhang mit der Discomeilen-Schießerei wegen Beihilfe zum versuchten Totschlag verurteilt worden.
An jenem Abend im NFF-Club hat er sich nach Überzeugung des Gerichts "spontan" in eine Schlägerei eingemischt. Unbekannte hatten auf einen 23-jährigen Besucher eingeschlagen. Während der zu Boden fiel, trat M. ihn gegen den Kopf. Das Opfer erlitt Brüche im Schädelbereich und erblindete auf einem Auge. Zwar erkannte das Gericht an, dass M. die Verletzungen nicht allein verursacht habe, trotzdem hätte der Tritt mit dem "gefährlichen Werkzeug" des "beschuhten Fußes" dazu beigetragen. Die anderen an der Schlägerei Beteiligten konnte die Polizei nicht ermitteln. Eine Bewährungsstrafe schlossen die Richter aus, weil M. zur Tatzeit wegen der Discomeilen-Schießerei zwischen verfeindeten Türsteher-Gangs bereits zur Bewährung auf freiem Fuß war. Zu den Vorwürfen im NFF-Club hatte sich M. nicht geäußert. Er entschuldigte sich aber am Prozessende für die Tat. Zehn Monate Untersuchungshaft hat er bereits abgesessen.
Sein jüngerer Bruder, der 22-jährige Halil M., wurde wegen einer anderen Auseinandersetzung am selben Abend verurteilt. Vor dem NFF-Club soll es eine Schlägerei zwischen Besuchern und Türstehern gegeben haben. Dabei wurden fünf Personen, darunter drei Türsteher, verletzt. Der 40-jährige Volker R. wollte den Türstehern helfen, ergriff dann aber die Flucht ins Innere des Clubs. Das Gericht ist davon überzeugt, dass M. ihm einen "Standaschenbecher mit Schwung hinterhergeworfen" hatte. R. brach ein Stück Lendenwirbel ab. Seitdem hat er Schmerzen und musste seinen Beruf als Verputzer aufgeben. Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus, weil M. gestanden und sich um einen Täter-Opfer-Ausgleich bemüht hatte. Er zahlte R. eine Entschädigung von 1.000 Euro. Der hatte sich deshalb für eine milde Bewährungsstrafe ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte M. auch angeklagt, weil er einen der Türsteher angegriffen habe, konnte ihm dies jedoch nicht nachweisen.
Verurteilt wurden die Brüder mit Hilfe von Videoaufzeichnungen der Überwachungskameras des Clubs. Urteilsgrundlage waren nur die Videobänder, weil das Gericht Zweifel an den Aussagen von Zeugen hatte, die die Beiden belasteten. In der Urteilsbegründung hieß es, dass Zeugen "die Unwahrheit" gesagt hätten. Auf dem Schwarz-Weiß-Video seien die Brüder aber eindeutig erkennbar und auch die ihnen zur Last gelegten Taten könnten klar nachvollzogen werden, so das Gericht.
Auch die Verteidiger der Brüder M. bezweifelten die Aussagen der Zeugen. Sie warfen der Polizei vor, die Familie M. "zur Strecke bringen wollen" und "mit Scheuklappen ermittelt" zu haben. Deshalb sei auch keiner der weiteren Tatbeteiligten gefunden wurde. Die Medien hätten durch ihre wertende Berichterstattung über den M.-Clan das Verfahren beeinflusst. Das LKA rechnet der weitverzweigten Familie allein in Bremen rund 2.600 Personen zu, von denen viele der männlichen Erwachsenen wiederholt schwere Straftaten begangen hätten, darunter Drogenhandel, Erpressung und Tötungsdelikte.
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