: Wasserpfeifen dürfen qualmen
Das Landesverfassungsgericht hat das Rauchverbot in alkoholfreien Wasserpfeifencafés vorläufig ausgesetzt. Damit wurde dem Eilantrag einer Betreiberin eines solchen Cafés entsprochen, die Verfassungsbeschwerde gegen das Rauchverbot eingelegt hatte, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Die Antragstellerin hat nach Angaben des Gerichts eine existenzielle wirtschaftliche Gefährdung ihres Betriebs durch das Rauchverbot aufgezeigt. Die Umsätze würden überwiegend aus dem Rauchangebot erwirtschaftet. Zusätzlich angebotene Speisen und alkoholfreie Getränke würden nur nebenbei konsumiert. Bei dieser Sachlage sei es hinnehmbar, das Rauchverbot bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde und begrenzt auf bestehende Wasserpfeifencafés einzuschränken, befand das Gericht. Diese müssen als nicht rauchfrei und für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren als verboten gekennzeichnet sein. Der Verfassungsgerichtshof hat offengelassen, ob die gesetzliche Ausgestaltung des Rauchverbots in Gaststätten verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. DDP