Was fehlt…: … der Jungbrunnen
Was haben Menschen nicht schon alles zur Verjüngung versucht. Sie tranken Zaubertränke, reisten zu vermeintlichen Quellen ewiger Jugend und badeten im Blut junger Menschen. Der Niederländer Emil Rateband hatte da eine andere Idee – den Rechtsweg. Da der Motivationstrainer sich auf dem Dating- und Arbeitsmarkt aufgrund seines Alters von 69 Jahren „misshandelt, benachteiligt und diskriminiert“ fühlte, beantragte er eine offizielle juristische Verjüngung – um satte 20 Jahre.
Die Richter beeindruckten seine Liebesqualen jedoch wenig. „Sein Geburtstagsdatum zu ändern, würde bedeuten, 20 Jahre in den standesamtlichen Registern auszulöschen“, erklärten sie ihre Ablehnung. „Das hätte unerwünschte rechtliche und gesellschaftliche Folgen.“ Die ewige Suche nach dem Jungbrunnen geht also noch ein Weilchen weiter. (taz/afp)
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