Was fehlt …: … ein toter Elch
Ein Jäger aus dem Kreis Steinfurt und ein Elch im weißrussischen Sklov beschäftigen diesen Freitag das Amtsgericht Mönchengladbach. Der Jäger verklagt einen Veranstalter für Jagdreisen auf Erstattung von 1.500 Euro des Reisepreises. Der Anbieter hatte sich nach Angaben des Gerichts verpflichtet, dem Kläger und einem weiteren Jagdgenossen die Chance zu bieten, einen Elch zu erlegen. Sollte der Kläger keine Gelegenheit bekommen, „einen Elch zu beschießen“, sollte es 1.500 Euro des Reisepreises zurückgeben.
Der Kläger behauptet den Gerichtsangaben zufolge, er habe zwar bei der Jagd auf einen Elchbullen mit geringerem Trophäengewicht geschossen, den aber nicht getroffen. Hätte er diesen „geringeren Elchbullen“ erlegt, wäre laut Vertrag eine niedrigere Teilerstattung des Reisepreises von 500 Euro in Betracht gekommen. Der Reiseveranstalter behauptet dagegen, der Kläger habe den Elch getroffen. Das Tier sei kurz danach von einem Treiber „verludert“ – also angeschossen – aufgefunden worden und in einem Sumpfgebiet verendet. (dpa)
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