Wahlrecht : GAL in der Pflicht
Die Initiative „für ein faires Wahlrecht“ hat so viele Unterschriften gesammelt, dass sie es wohl schaffen wird, zum zweiten Mal einen Volksentscheid zu erzwingen. Die GAL wird in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU nicht daran vorbeikommen, sich für das Volkswahlrecht stark zu machen. Zusammen mit der CDU könnte sie ein erfolgreiches Volksbegehren übernehmen, so dass erst gar kein neuer Volksentscheid abgehalten werden müsste.
KOMMENTAR VON GERNOT KNÖDLER
Die Initiative hat den Dreisprung Volksinitiative – Volksbegehren – Volksentscheid für ein neues Wahlrecht bereits einmal erfolgreich vollzogen. Weil die CDU das somit vom Volk beschlossene Wahlrecht an wesentlichen Punkten abschwächte, setzt die Initiative jetzt noch einmal an.
Für die CDU, die das neue Wahlrecht nicht liebt, hielten sich die Folgen paradoxerweise in Grenzen. Die GAL dagegen machte damit ambivalente Erfahrungen: Im Gegensatz zu ihren Erwartungen erhielt sie mehr Wahlkreis- als Listenstimmen. Fachleute der Fraktion, die einen als sicher geltenden Listenplatz hatten, verfehlten den Wiedereinzug ins Parlament, weil Wahlkreiskandidaten an ihnen vorbeizogen.
Dennoch: Die GAL hat die Initiative unterstützt und der CDU „Wahlrechtsraub“ vorgeworfen. Sie wird jetzt für das Volkswahlrecht kämpfen müssen.