in kürze VERURTEILTE TÄTER : Wahlrecht bleibt
Verurteilte Verbrecher dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab der Klage eines 54-jährigen Briten statt, der seit seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft 1980 nicht wählen durfte. London muss nun die Verfahrenskosten von 23.200 Euro erstatten. (dpa)