Wahlbetrugsvorwürfe gegen Trump: „Auf Verbrechen zurückgegriffen“
Ein Dokument der Staatsanwaltschaft ordnet das Verhalten von Ex-Präsident Trump nach der Wahl 2020 neu ein. Das könnte juristische Folgen haben.
![Donald Trump Donald Trump](https://taz.de/picture/7277022/14/Donald-Trump-1.jpeg)
Anlass ist die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA im Sommer, wonach Ex-Präsidenten bei Amtshandlungen weitgehende Immunität genießen. Mit dem Antrag will das Team um Smith die zuständige Richterin Tanya Chutkan überzeugen, dass die Vorwürfe gegen Trump private und keine offiziellen Handlungen darstellten und daher Teil der Anklageschrift bleiben könnten.
Zu den Vorwürfen gehörten Versuche Trumps, seinen damaligen Vize Mike Pence zu drängen, die Beglaubigung des Wahlergebnisses am 6. Januar 2021 im Senat abzulehnen, hieß es in dem Dokument.
„Obwohl der Angeklagte der amtierende Präsident während der ihm vorgeworfenen Verschwörungen war, war sein Komplott im Grunde privater Natur“, schrieb Smiths Team. „Indem er mit einem Team aus privaten Mitverschwörern zusammenarbeitete, agierte der Angeklagte als Kandidat, als er mehrere kriminelle Mittel verfolgte, um durch Betrug und Täuschung die Abläufe der Regierung zu stören, durch die Stimmen gesammelt und gezählt werden – Abläufe, bei denen der Angeklagte als Präsident keine offizielle Rolle innehatte.“
Trump hat sich nicht schuldig bekannt. Seine Anwälte wollen eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Keine der beiden Seiten geht davon aus, dass es vor den Wahlen im November zu einem Prozess kommt.
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