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■ WERBUNGSchutzschild schützt vor Briefeinwurf

Karlsruhe (ap) — Werbetreibende Unternehmen, die sich bewußt und planmäßig über Briefkastenaufkleber wie „Bitte keine Werbung“ oder Ähnliches hinwegsetzen, handeln wettbewerbswidrig. Zur Begründung erklärte der Bundesgerichtshof in einem am Montag veröffentlichten Urteil, sie verschafften sich gegenüber solchen Unternehmen, die derartige Aufkleber respektieren, einen Vorteil. Einzelne „Ausreißer“, die über einen längeren Zeitraum hinweg festgestellt wurden, können einen solchen Wettbewerbsverstoß jedoch nicht begründen. (Az: BGH I ZR 287/90)

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