WAS MACHT EIGENTLICH ... der Amtsschimmel? : Na was wohl
Wiehern. Und wo wohl? Na klar: an der Schule. Dort sollen ja nun mangels Lehrernachwuchs auch pensionierte Lehrkräfte wieder eingesetzt werden. Das aber ist nicht so einfach. Ein Fallbeispiel: Gertrud H. (Name geändert) war 35 Jahre Deutschlehrerin an ein und demselben Gymnasium. Dann geht sie in Ruhestand. Wenig später fällt dort eine Kollegin aus. Gertrud H., die an dieser Schule die Theaterarbeit entwickelt hatte, übernimmt deren Theaterprojekt, das Unterrichtsbestandteil der 12. Klasse ist. Auch im kommenden Schuljahr vertritt H. die Lehrerin und übernimmt den Theaterkurs.
Dafür muss sie: sich schriftlich neu bewerben. Ein Bewerbungsgespräch beim Schulleiter absolvieren. Eine Vertreterin des Personalrats und die Frauenbeauftragte müssen bei dem Gespräch anwesend sein. Einen vier Seiten langen Fragebogen „für die Bewerbung um Einstellung als Angestellter oder Arbeiter“ ausfüllen. Außerdem einen Zusatzbogen zu Aktivitäten in der ehemaligen DDR. Sie muss versichern, dass ihr nie gekündigt worden. Sie muss eine „Niederschrift über das Gelöbnis“ und die Schweigepflicht leisten. Sie muss schriftlich erklären, ob sie Erkrankungen hat, ob Verfahren gegen sie anhängen, und in einem vierseitigen Formular, ob sie je verurteilt wurde.
Das Ausfüllen der „Dienstantrittsmeldung“ und des „Laufzettels für Einstellungen“, das Abfassen des Arbeitsvertrages sowie der „Mitteilung an die Schwerbehindertenvertretung“ und der „Erklärung zur Bewerberlage“ übernimmt währenddessen der Schulleiter. AWI FOTO: ARCHIV