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Archiv-Artikel

…WAS MACHT EIGENTLICH ... Alexander Dix? Handys plätten

Von NG

Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. In Zeiten von biometrischen Pässen und Telefonabhöranlagen fragt man sich, inwieweit dieses Recht noch der Realität entspricht.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix machte jetzt auf einen ganz anderen Bereich der Informationsfreiheit aufmerksam. Statt hinter der Tapete nach Wanzen zu suchen, helfe es manchmal schon, ein paar Kurzmitteilungen zu löschen, ließ er gestern in einer Pressemitteilung verlauten.

Anlass der merkwürdigen Nachricht: Im Rahmen der Aktion „Schlafhandys“ des Deutschen Kinderhilfswerks sammeln Schulen bundesweit ausrangierte Handys, um sie recycelt wieder an den Mann zu bringen. Um sicherzustellen, dass nicht Kontaktlisten, SMS-Speicher und persönliche Notizen den Besitzerwechsel überdauern, reicht es laut Dix nicht, die SIM-Karte zu entfernen. Vielmehr müssen die elektronisch gespeicherten Telefonnummern und Liebesbekundungen direkt in den Speicherorten gelöscht werden. Das Entfernen der Daten erfolgt entweder über das Menü des Mobiltelefons oder über eine spezielle Software. Wer auf Nummer sicher gehen will, ruft am besten die Service-Hotline des jeweiligen Herstellers an.

Was Dix nicht erwähnt: Sein Rat gilt natürlich nicht nur für großzügige Handy-Spender, sondern auch für alle, die ihr Mobiltelefon verkaufen, verschenken oder meistbietend im Internet versteigern. NG FOTO: ARCHIV