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Archiv-Artikel

WAHLRECHT IN LIBYEN Die Hälfte der Listen muss weiblich sein

TRIPOLIS | Der nationale Übergangsrat in Libyen hat das Gesetz zur Wahl der Verfassunggebenden Versammlung verabschiedet. Der am Samstagabend auf seiner offiziellen Facebook-Seite veröffentlichte vorläufige Gesetzestext enthält keine Frauenquote mehr, wie zunächst vorgesehen. Dafür schreibt er vor, dass die Kandidaten auf den Parteilisten zur Hälfte weiblich sein müssen. Der ursprünglichen Entwurf hatte eine zehnprozentige Frauenquote vorgesehen, doch dies war als zu niedrig kritisiert worden. (afp)