: Vortritt für echte Namensträger
KARLSRUHE ap ■ Wer einen Alias-Namen als Domain-Namen im Internet verwendet, muss damit rechnen, vom echten Namensträger verdrängt zu werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden, dass ein Anwalt mit dem Namen Werner Maxem im Internet auftreten kann. Der Benutzer des Alias-Namens Maxem muss das in Zukunft unterlassen. Ein Mann mit dem Vornamen Max verwendete den Alias-Namen Maxem seit 1991 und trat damit seit 1998 im Internet auf. Das Pseudonym entstand dadurch, dass er die Anfangsbuchstaben der Vornamen seines Großvaters und Vaters (Erhardt und Matthias) angehängt hatte. Ein Rechtsanwalt mit dem bürgerlichen Namen Maxem wollte aber seine Kanzlei im Netz vorstellen. Als dieser versuchte, die Verwendung des Künstlernamens Maxem gerichtlich untersagen zu lassen, scheiterte er zunächst vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Köln.