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Archiv-Artikel

in kürze RAUSWURF HOHMANNS Von Gericht bestätigt

Nach einer Entscheidung des Berliner Landgerichts ist der Parteiausschluss des CDU-Abgeordneten Martin Hohmann rechtens. Dieser hatte im Herbst 2003 Juden als „Tätervolk“ bezeichnet und wurde nach heftiger Diskussion aus seiner Partei ausgeschlossen. Hohmann hatte gegen den Parteirauswurf Klage eingereicht. (dpa)