in kürze RAUSWURF HOHMANNS : Von Gericht bestätigt
Nach einer Entscheidung des Berliner Landgerichts ist der Parteiausschluss des CDU-Abgeordneten Martin Hohmann rechtens. Dieser hatte im Herbst 2003 Juden als „Tätervolk“ bezeichnet und wurde nach heftiger Diskussion aus seiner Partei ausgeschlossen. Hohmann hatte gegen den Parteirauswurf Klage eingereicht. (dpa)