: Vier Jahre Haft für Drogenarzt
URTEIL Durch Drogen des Arztes und Therapeuten starben 2009 zwei Menschen
Im Wiederholungsprozess um den Tod zweier Patienten infolge eines Drogencocktails ist ein heute 52-jähriger Therapeut zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Mit dem Urteil hat das Landgericht am Dienstag eine frühere Haftstrafe reduziert und zugleich den ursprünglichen Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge verneint. Der Psychotherapeut und Allgemeinmediziner wurde des vorsätzlichen Überlassens von Betäubungsmitteln mit Todesfolge schuldig gesprochen. Sein Berufsverbot als niedergelassener Arzt und Therapeut wurde bestätigt. Das Gericht sah als erwiesen an, dass der Angeklagte bei einer „psycholytischen“ Intensivsitzung im September 2009 in seiner Hermsdorfer Praxis den Teilnehmern „leichtfertig“ Methylon und Ecstasy überlassen hatte. Zwei Männer waren an einer Überdosis gestorben. Fünf weitere Patienten erlitten Vergiftungen. (dapd)