■ Verwirrung um Wochenendticket: Die Bahn AG trickst
Berlin (taz) – Im Vorverkauf gelöste Wochenendtickets der Deutschen Bahn AG gelten auch nach der Preisverdoppelung ab 27. Mai ohne Aufzahlung, vorausgesetzt, sie wurden vor dem 15. Mai 1995 ausgegeben und werden an einem Wochenende dieses Jahres benutzt. Das meldet zumindest der in dieser Woche erschienene Tarif- und Verkehrsanzeiger, Amtsblatt für Tarifänderungen der Eisenbahn. Die Tickets sollen dann innerhalb von drei Monaten zurückgegeben werden können. Der Kaufpreis werde erstattet. Auch der Umtausch gegen Zuzahlung des fehlenden Betrags soll möglich sein, sagt die Bahn. In der Vorwoche wurde zunächst erklärt, die Tickets seien weiter gültig. Kurz darauf hatte man es sich anders überlegt. Anscheinend wurde der Vorverkauf gut genutzt. Er sollte dann sofort eingestellt werden. Viele Schalter hielten sich an diese Anweisung.
Ähnlich verwirrend gestaltet sich das Veröffentlichungsverfahren im Amtsblatt. Ob die Sache juristisch haltbar ist, würde sich herausstellen, falls Kunden oder Verbraucherverbände dagegen vorgehen, hieß es. Schließlich handelt es sich um (Beförderungs-) Verträge, die nicht einfach nachträglich geändert werden dürfen. Burkhard Wutzke
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