: Verwaltungsgericht: Kein Bargeld für Möbel
Hannover (dpa) – Sozialhilfempfänger haben keinen Anspruch auf Bargeld zur Anschaffung von Möbeln. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover in einem Eilverfahren entschieden. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, hatte eine Sozialhilfeempfängerin aus Hannover beim Sozialamt Geld für ein neues Lattenrost beantragt. Das Amt verweigerte die Herausgabe von Bargeld und verwies die Frau mit einem Bezugsschein an ein Lager mit Gebrauchtmöbeln.
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