in kürze MIETHÖHE NICHT FESTGELEGT : Vertrag gilt dennoch
Ein Mietvertrag gilt auch dann, wenn sich die Vertragsparteien nicht auf die Höhe der Miete festgelegt haben. Nach einem Beschluss des OLG Frankfurt muss der Mieter dann die ortsübliche Miete zahlen. Das OLG widersprach einem Gewerbemieter, der meinte, keine Miete zahlen zu müssen. (Az. 2 W 72/05) (dpa)