in kürze EINBRUCH/ZUGEZOGENE TÜR : Versicherung zahlt nicht
Eine nur zugezogene und nicht abgeschlossene Haustür kann nach einem Einbruch den Versicherungsschutz kosten. Das Landgericht Koblenz wies die Zahlungsklage einer Hausbesitzerin gegen ihre Einbruchsversicherung ab. Die Klägerin hatte ihr Haus für 1,5 Tage verlassen und die Haustür nur zugezogen. (Az. 16 O150/04) (dpa)