: Verschieben zum Nimmerleinstag
Bremen taz ■ Der Bremer Verein „Solidarische Hilfe“ empfiehlt allen Sozialhilfeempfängern, die von den „schönsten Blüten“ der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe betroffen sind, eine „Untätigkeitsklage“ beim Verwaltungsgericht Bremen einzureichen. Derzeit schiebe das Sozialamt nämlich Anträge auf einmalige Beihilfen, also für Kleidung, Herd oder Möbel, auf die lange Bank und vertröste die Betroffenen auf 2005. Fakt sei jedoch, so die „Solidarische Hilfe“ weiter, dass „im Jahr 2005 keine einmaligen Beihilfen mehr bewilligt werden“. Die „gewollte Praxis der Ämter“ sei mithin „ein Verschieben der Geldausgabe bis zu einem Zeitpunkt, zu dem nichts mehr gezahlt werden muss“.