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Archiv-Artikel

Vermieter zahlt für Leerstand

KARLSRUHE afp ■ Mieter können nicht gezwungen werden, die Nebenkosten für eine zeitweise leer stehende Nachbarwohnung zu übernehmen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) gestern. Betriebskosten muss der Vermieter demnach selbst tragen, wenn als Umlageschlüssel der Flächenanteil der Mietwohnung an der Gesamtwohnfläche gilt. Den Verteilerschlüssel für die Nebenkosten darf der Vermieter nur im Einverständnis mit den Mietern ändern. Im Ausgangsfall hatte der Besitzer eines Hauses in Berlin-Charlottenburg die Betriebskosten für kurzfristig leer stehende Wohnungen auf die verbleibenden Mieter abwälzen wollen. Laut BGH ist solch eine Forderung unzulässig, weil der Vermieter das Vermietungsrisiko und damit auch das Leerstandsrisiko selbst zu tragen hat. (Az: VIII ZR 159/05)