piwik no script img

Archiv-Artikel

Vermieter müssen Kosten abrechnen

KARLSRUHE ap ■ Wenn Vermieter die Betriebskosten einer Wohnung nicht ordnungsgemäß abrechnen, müssen sie im Extremfall mit Zwangsgeld oder -haft rechnen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Bisher war strittig, wie die Justiz reagieren kann, wenn Vermieter sich weigern, die Betriebskosten sachgerecht abzurechnen. Ein Teil der Gerichte sagte, die Abrechnung könne nur der Vermieter selbst machen. Andere Gerichte fanden, dass auch ein Sachverständiger sie ausführen könne. Der BGH erklärte nun die erste Auffassung für richtig. Die Betriebskostenabrechnung sei eine „nicht vertretbare Handlung“. (Az.: I ZB 94/05)