: Vergabegesetz konkretisiert
Bremen taz ■ Bremens Wirtschaftssenator hat endlich eine Rechtsverordnung zum Landesvergabegesetz vorgelegt. Sie regelt Zuständigkeits- und Verfahrensfragen, vor allem die Führung des vom Gesetz vorgesehenen „Unzuverlässigkeitsregisters“. Aufträge für Bauleistungen darf Bremen nach dem Gesetz nur an solche Unternehmen vergeben, die sich verpflichten, mindestens die am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehenen Löhne zu zahlen. Diese Verpflichtung gilt auch für mögliche private Konkurrenten der BSAG im Verkehrsbereich.