■ Vereinsrecht: Beiträge für Werbung
Karlsruhe (AP) – Mitgliederwerbung für gemeinnützige Vereine ist auch dann nicht wegen Betrugs strafbar, wenn die Beiträge der Mitglieder ausschließlich für Werbeprovisionen verwendet werden. Damit bestätigte der Bundesgerichtshof gestern ein Urteil des Landgerichts Bochum, das den Gründer eines gemeinnützigen Vereins und die Verantwortlichen zweier Unternehmen, die für die Mitgliederwerbung eingesetzt worden waren, vom Betrugsvorwurf freigesprochen hatte.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen