: Verbraucher siegen über Eon
Verbraucherschützer haben Preiserhöhungen des Energiekonzerns Eon gekippt. Das Landgericht Itzehoe gab einer Klage der Verbraucherzentrale Berlin gegen Eon statt und erklärte drei Klauseln in Stromlieferverträgen für Nachtspeicher-Heizungen für unwirksam, teilte eine Gerichtssprecherin gestern mit (Az.: 3 O 52/06). Der Konzern dürfe sich auch bei bestehenden Verträgen nicht mehr darauf berufen. Rund 29.000 Kunden hatten trotz einer Warnung der Verbraucherzentrale entsprechende Verträge unterschrieben und kurz darauf eine Preiserhöhung hinnehmen müssen. DPA