UNERLAUBTE TELEFONWERBUNG : Verbraucher künftig besser geschützt
BERLIN | Die Verbraucher in Deutschland sind künftig besser vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt. Heute tritt ein Gesetz in Kraft, demzufolge Telefonwerbung ab sofort nur noch bei ausdrücklicher vorheriger Einwilligung durch die Verbraucher zulässig ist, wie das Bundesjustizministerium mitteilte. Halten sich Unternehmen nicht an diese Regel, müssen sie mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro rechnen. Auch dürfen Werbeanrufer künftig nicht mehr ihre Telefonnummer unterdrücken. Dadurch sollen unerwünschte Gespräche leichter nachverfolgbar werden. Unternehmen, die dagegen verstoßen, drohen Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro. Verbraucher haben zudem mehr Möglichkeiten, telefonisch abgeschlossene Verträge zu widerrufen. Anders als bisher gibt es ein Widerrufsrecht ab sofort auch für Zeitungs- und Zeitschriftenabos sowie Lotto-Verträge. In diesen Bereichen kommt es laut Ministerium besonders häufig zu unerlaubter Telefonwerbung. (afp)