VORTRAG : Was nützt Genozid?
Angesichts der Shoah entwickelt, ist seit 1948 die „Convention of the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide“ die rechtliche Grundlage internationaler Interventionen gegen staatlich geförderte oder tolerierte Verbrechen. In Ruanda ist das Rechtsmittel indes bewusst vermieden worden, im sudanesischen Darfur war es umstritten. Der Komparatistiker Robert Stockhammer fragt morgen nach der praktischen Leistung des Rechtsmittels für die Durchsetzung von Menschenrechten und diskutiert seine theoretischen Implikationen. MATT
■ Fr, 21. 5., 19.30 Uhr, Werkstatt 3, Nernstweg 32 – 34