VOLLJÄHRIGE KINDER : Bei eigenem Lohn fällt Kindergeld weg
KARLSRUHE | Der Wegfall des Kindergeldes für volljährige Kinder mit eigenem Einkommen ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht (AZ: BVG 2BvR 2122/0ß09) hat gestern die Beschwerde eines Vaters abgewiesen. Sein in der Ausbildung befindlicher Sohn erhielt 2005 kein Kindergeld mehr, weil er jährlich Einkünfte von mehr als 7.680 Euro erwirtschaftete. Er hatte den Grenzbetrag um 4,34 Euro überschritten. Der Wegfall verstoße laut Urteil weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen den Schutz der Familie. (apn)