VERWALTUNGSGERICHT : Blinder darf nicht Heilpraktiker werden
MAINZ | Fehlendes Sehvermögen macht es nach einem Urteil des Mainzer Verwaltungsgerichts unmöglich, als Heilpraktiker zu arbeiten. Damit wurde die Klage eines blinden Physiotherapeuten abgewiesen, der im Landkreis Mainz-Bingen nicht zur Heilpraktikerprüfung zugelassen worden war. Ein Heilpraktiker müsse anders als ein Physiotherapeut eigenständige Diagnosen stellen, so das Gericht. Gerade bei orthopädischen Erkrankungen sei es nötig, Körperhaltung und Gang der Patienten genau zu beobachten. (epd)