VERSTÄNDLICH, ABER ZU GEFÄHRLICH: DESIGNERBABYS NACH WUNSCH : Gute Gene, schlechte Gene
Ein Baby à la carte – in Deutschland darf es das nicht geben. Da ist das Embryonenschutzgesetz von 1991 besonders streng. In einigen anderen europäischen Staaten ist man dagegen weitaus freizügiger. In Großbritannien zum Bespiel: Dort kam vor einiger Zeit schon ein Baby auf die Welt, das kurz nach der künstlichen Befruchtung ausgiebig einer genetischen Untersuchung, der so genannten Präimplantationsdiagnostik (PID), unterzogen wurde. Der Wunsch der Eltern war, ein Kind zu bekommen, das genetisch kompatibel war zum älteren Geschwisterkind. Dieses war schwer erkrankt und konnte nur mit Spenderzellen gerettet werden, die nicht vom Immunsystem zerstört werden. Das Wunschkind durfte geboren werden; die britischen Behörden gaben grünes Licht.
In Europa waren die Briten die Ersten. Belgien hat jetzt nachgezogen. Gestern wurden die erfolgreichen Geburten von gleich zwei genetisch selektierten Babys gemeldet. Auch diesen Designerkindern wurde vorab die Aufgabe mit auf den Weg gegeben, als Lebensretter für den Bruder oder die Schwester zu fungieren. Dass dies aber nur der erste Schritt sein wird, zeigt eine Nachricht aus Israel, die ebenfalls gestern bekannt wurde.
Dort ist es künftig erlaubt, die PID zu nutzen, um das Geschlecht des Wunschkindes vorab festzulegen. Und zwar nicht nur, wenn die Gefahr besteht, dass eine geschlechtsgebundene Erbkrankheit weitergegeben wird. Erlaubt ist die PID jetzt auch, wenn es nur um die Familienplanung geht, wenn zum Beispiel schon vier Buben da sind und es endlich mal ein Mädchen sein soll. Der Elternwunsch ist verständlich. Doch begeben wir uns damit noch weiter auf die „slippery slope“, die Rutschbahn, die uns unweigerlich in Gefilde führt, die wir so eigentlich nie gewollt haben. Als Nächstes werden dann zum Geschlecht noch andere, besondere Eigenschaften dazukommen, die unser Nachwuchs unbedingt haben muss: Hochleistungsgene für das Sportlerkind, Blondinengene für die richtige Haarfarbe. So weit darf der Gesetzgeber es nicht kommen lassen, auch wenn die Entscheidung im Einzelfall schwer ist. WOLFGANG LÖHR