VERKEHRSÜBERWACHUNG : Autofahrer-Videos verfassungswidrig
OLDENBURG | Videoaufnahmen zur Verkehrsüberwachung sind verfassungswidrig, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg. Sie verletzten das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes. Das Gericht hob damit ein Bußgeld des Kreises Osnabrück auf. Die Behörde wollte einem Autofahrer mittels Videoaufnahmen einen zu geringen Abstand zu einem vorausfahrenden Auto nachweisen. Die Aufnahmen seien illegal und damit nicht als Beweis zu verwerten, stellten die Richter fest. (dpa)