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VERBOTEN

Guten Tag,meine Damen und Herren!Ehenamen aus drei oder mehr Nachnamen bleiben weiter verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. In dem Urteil der Karlsruher Bundesverfassungsrichter heißt es, die seit 1993 geltende Beschränkung auf maximal zwei Nachnamen verletze nicht das Persönlichkeitsrecht. Was aber heißt das politisch? Den Fortschritt im Sinne des Gender-Mainstreaming gab es ja längst. Dergestalt, dass Frauen ihren Mädchennamen behalten dürfen (gell, Frau Merkel, geborene Kasner!). Oder gleichberechtigt mit dem Manne heißen dürfen. Politisch heißt das Verbot von drei Nachnamen nur: Rot-Rot-Grün ist tot.