piwik no script img

■ UrteilIIArbeitsamt verdonnert

Kassel (AFP) – Die Arbeitsämter müssen künftig die Erstausbildung für alle Ausbildungsberufe fördern. Die einkommensabhängige Berufsausbildungsbeihilfe wird auch für solche Berufe fällig, die nicht nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannt sind, heißt es in einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel. Davon können alle Volljährigen profitieren, die in einer Erstausbildung einen solchen nicht anerkannten Beruf lernen und die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Sie sollten bei ihrem Arbeitsamt einen Antrag stellen. (AZ: 9b RAr 5/91)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen