Urteil: "Den Punks ist alles egal"

Gericht verurteilt einen Punk, der jüdische Schüler beleidigt und bedroht hatte. Zweiter Angeklagter frei.

Nach einer Attacke von zwei Punks auf Schüler der Jüdischen Oberschule in Mitte im Januar hat das Amtsgericht Tiergarten eine Bewährungsstrafe und einen Freispruch verhängt. Es verurteilte den geständigen Stefan W. (31) wegen Nötigung und Beleidigung am Dienstag zu sieben Monaten Haft auf Bewährung. Sein Kumpan Florian F. (27), der keine Aussagen gemacht hatte, wurde freigesprochen.

Den Anklagepunkt der Volksverhetzung hatte der Staatsanwalt fallengelassen. Er befand, es handele sich bei den Angeklagten nicht um überzeugte Antisemiten, sondern um "Punks, denen alles egal ist". Sie hätten die Schimpfworte gesucht, mit denen sie ihre Gegenüber am empfindlichsten treffen konnten.

Damit endete ein Verfahren, das erhebliches öffentliches Aufsehen erregt hat. Vermeintlich linke Punks und der Vorwurf des Antisemitismus - das war auch für die Springer-Presse ein gefundenes Fressen. Die Bild-Zeitung hatte ihrem Bericht über die "Nazi-Punks" mit einem großen Foto von F.s Oberarm illustriert, auf den neben Totenschädeln auch ein Hakenkreuz tätowiert ist.

In seinem Plädoyer befand der Staatsanwalt allerdings, dass die Sachlage "nicht ganz so einfach" sei, wie es eingangs den Anschein hatte. Zwölf Zeugen, die meisten davon Schüler, hatte das Gericht vernommen und dabei recht unterschiedliche Versionen des Vorfalls zutage gefördert. So ließ sich laut dem Staatsanwalt lediglich das "grobe Gerüst" des Übergriffs rekonstruieren.

Demnach trafen die beiden Schüler beim Verlassen der Jüdischen Oberschule in der Großen Hamburger Straße auf eine Gruppe von vier bis fünf Punks. Einer aus dieser Gruppe fragte, ob die beiden beschnitten seien. Ein Wortgefecht entbrannte, die Jugendlichen wurden als "Judenschweine" und "Drecksjuden" diffamiert, einer der Punker drohte ihnen Schläge an. Stefan W., der bis zu diesem Zeitpunkt wohl passiv daneben gestanden hatte, ging plötzlich auf einen der Jungen zu, seinen großen Hund am Halsband. Der Schüler flüchtete sich in eine Bäckerei. Die Pöbler zogen weiter zum Hackeschen Markt, wo F. und W. kurz darauf verhaftet wurden. Von den herbeigeeilten Schulangehörigen habe sich einer der Punks noch mit dem Hitlergruß verabschiedet, erinnerte sich ein Zeuge.

Weder den Hitlergruß noch die antisemitischen Beschimpfungen konnte das Gericht F. nachweisen - obwohl ihn mehrere Zeugen im Gerichtssaal als den üblen Schreihals identifiziert hatten. Niemandem waren an dem Pöbler Sprach- oder Gehschwierigkeiten aufgefallen, unter denen F. seit einem Schlaganfall leidet. Zudem ist in unmittelbar nach der Tat protokollierten Aussagen von auffälligen Accessoires wie Gesichtspiercings die Rede - Beschreibungen, die auf F. nicht zutreffen. Auch konnte im Prozess nicht geklärt werden, wie viele Punks sich am Tatnachmittag tatsächlich vor der Schule aufhielten, wo ein großes Durcheinander geherrscht haben muss. "Es spricht sehr viel dafür, dass Sie ein aktiver Täter waren", sagte die Richterin zu F. Die "deutlichen Widersprüche" in den Zeugenaussagen ließen einen Schuldspruch jedoch nicht zu.

Damit ging die Strategie von F.s Verteidigerin auf, die von Prozessbeginn an darauf beharrt hatte, ihr Mandant sei Opfer einer Verwechslung. Zudem könne F. wegen seiner Behinderung den rechten Arm gar nicht über Brusthöhe heben, sagte sie. Das Hakenkreuztattoo sei als Provokation und eben nicht als Ausdruck einer rechtsextremen Gesinnung gemeint.

Stefan W. hatte neben der Nötigung mit dem Hund gestanden, die Schüler "Hurensöhne" und "Bonzenschweine" genannt zu haben. Die "antisemitischen Beleidigungen, die unzweifelhaft gefallen sind", konnte die Richterin ihm jedoch nicht zuordnen.

Beide Angeklagte wurden nach dem Urteil umgehend aus der Untersuchungshaft entlassen. Stefan W. ist von Amts wegen untersagt, weiter Hunde zu halten.

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