■ Urteil: Cäsium-Handel
München (dpa) – Als Ordnungswidrigkeit hat das Münchner Landgericht den Transport von hochgiftigem Cäsium 137 über die deutsch-österreichische Grenze bewertet. Die beiden Privatpersonen hatten ein Kilogramm der Substanz in einem Koffer im Kofferraum ihres Wagens verstaut. Wegen unerlaubter Einfuhr unerlaubter Stoffe und unzureichend geschütztem Transport müssen sie nun 10.000 beziehungsweise 5.000 DM Bußgeld zahlen.
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