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■ UrteilRente rückwirkend

Kassel (AP) – Das Bundessozialgericht hat einer Polin rückwirkend Alters- und Witwenrente aus der deutschen Angestelltenversicherung zugesprochen. Die 87jährige Frau, die seit 1988 bei ihrer asylberechtigten Tochter in Deutschland lebt, ist weiter polnische Staatsangehörge und erhält jeweils befristete Aufenthaltsgenehmigungen. Die Richter beriefen sich auf das deutsch-polnische Sozialversicherungsabkommen. (AZ: BSG 4 RA 49/92)

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