■ Urteil: Bei Kindesentführung kein Kindergeld
Mainz (dpa) – Auch bei widerrechtlicher Entführung eines Kindes aus dem Bundesgebiet entfällt der Anspruch auf Kindergeld. Diese Grundsatzentscheidung traf das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in einem gestern veröffentlichten Urteil. Kindergeld stehe Eltern nur für die Kinder zu, die in Deutschland ihren Wohnsitz hätten. Lebe ein Kind auf Dauer – wenn auch gegen den Willen eines Elternteils – im Ausland, so entfalle diese Voraussetzung. Mit seinem Spruch wies das Gericht die Klage einer Frau ab, die für ihren Sohn (4) seit Juni 1990 Kindergeld erhielt. Im Juli 1990 nahm ihr jugoslawischer Ehemann den Jungen mit in seine Heimat und verweigert seitdem dessen Herausgabe an die Mutter. Als die Behörden vom Aufenthalt des Kindes erfuhren, hob man den Kindergeldbescheid rückwirkend auf. (Az: L 6 Kg 1/93)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen