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Urteil zur BettensteuerKulturtaxe versagt

Das Geld ist ausgegeben, bevor es eingenommen wurde: Die Erfahrungen in NRW mit der Bettensteuer, auch Kulturföderabgabe genannt, sind nicht die besten.

Ob wirklich aufs Bett oder die städtische Kultur: Die kommunale Bettensteuer bringt weniger ein als erhofft. Bild: dpa

KÖLN taz | Muss man die FDP fürchten, wenn sie Geschenke bringt? Nach der Bundestagswahl 2009 hatte die Klientelpartei in den Koalitionsverhandlungen den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Hotelübernachtungen durchgesetzt.

Die Städte sahen in der Ermäßigung eine Chance, ihre prekären Haushalte aufzubessern. Sie brummten den Hoteliers postwendend die so genannte „Bettensteuer“, euphemistisch auch „Kulturförderabgabe“ genannt, auf, die sich in der Regel auf zwei Euro bis 5 Prozent pro Übernachtung beläuft.

Nach einem jetzt ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig darf die Steuer nur auf private, nicht auf dienstliche Übernachtungen erhoben werden. Geklagt hatten Hoteliers aus Bingen und Trier. Das Urteil gilt zwar nur im konkreten Fall, doch das Verfahrenkönnte den Charakter eines Musterprozesses haben. Die Kulturförderabgabe dürfte sich in Zukunft nur noch für Städte mit hohem touristischen Aufkommen rechnen.

Köln war bundesweit die erste Kommune, die eine Kulturförderabgabe eingeführt hat - für Privat- und Dienstreisen. Obwohl man mit 16 Mio. jährlich kalkuliert hat, wurden für die Jahre 2010 bis 2012 jeweils nur Beträge zwischen 4,5-7 Mio. Euro erhoben. Und nur im ersten Jahr wurde die Steuer überhaupt eingezogen.

Später stellte man die Summen zwar in den Haushalt ein, vereinnahmte sie jedoch nicht, weil die Kölner Hoteliers drei Prozesse vor Kölner Gerichten angestrengt hatten und die Erhebung währenddessen ausgesetzt ist. Nichtsdestotrotz wurde das Geld bereits ausgegeben.

Keine Kompensationsmöglichkeit

Die Beträge wanderten zum Teil in den Gesamthaushalt, zum Teil in die Stadtbibliothek, die neu gegründete Akademie der Künste der Welt, die Museumsanierung, aber auch in ein Toilettenkonzept. "Die Kulturförderausgabe ist sehr wichtig für den Kölner Kulturetat", sagt Kulturdezernent Georg Quander und sieht derzeit keine Möglichkeit, wie die in Zukunft fehlenden Gelder kompensiert werden könnten.

Wieviel genau wegfällt, darüber gehen die Meinungen auseinander: Die Stadt Köln rechnet mit 60 Prozent, Claus Becker vom Hotel- und Gaststättenverband Köln mit 80 Prozent dienstlich veranlasster Reisen. Er verweist zudem auf die schwierige Situation für die Hoteliers, die sich jetzt Rückforderungen von Unternehmen gegenübersehen.

In Köln gibt man sich trotzdem siegessicher. Inge Schürmann, die Presssprecherin der Stadt, verweist auf einen Erstattungsparagraphen in der Kölner Satzung, der eine Zurückzahlung zusichert, wenn die Steuer zu Unrecht erhoben worden sei. Faktisch sieht das so aus: Alle zahlen, Dienstreisende bzw. Hoteliers können danach einen Antrag stellen. 15.000 Anträge auf Rückerstattung sind bei der Stadt bereits eingegangen, es dürften noch mehr werden.

Jeder Euro wird gebraucht

Grundsätzlich vergleicht Schürmann die Kulturförderabgabe mit einer Kurtaxe. Die Stadt stelle kulturelle und sonstige Infrastruktur zur Verfügung, dafür soll der Gast zahlen. Das klingt nach einem globalen Kulturraumgesetz, wonach Besucher aus Peking die Kölner Stadtbibliothek mitfinanzieren sollen. Die Stadt will jetzt trotzdem die Leipziger Urteilsbegründung genau prüfen und sich notfalls am Dortmunder Vorbild orientieren.

Dort ist man gleich den sicheren Weg gegangen, hat das Kulturmäntelchen weggelassen und die Steuer nur für private Übernachtungen erhoben. "Wir haben das keinem Zweck zugeordnet, sondern entschieden, dass die ,Bettensteuer' in die Gesamtdeckung des Haushalts einfließt", sagt der Dortmunder Stadtdirektor Jörg Stüdemann. Auf rund 900 000 Euro beziffert er das jährliche Aufkommen. Die Frage, ob der Betrag bei einer Gesamtverschuldung von 2,1 Milliarden Euro ins Gewicht fällt, lässt Stüdemann nicht gelten. Die Stadt braucht jeden Euro.

Beim Hotel- und Gaststättenverband Westfalen sieht man das anders. Geschäftsführer Claus Altendorf hält eher eine Summe von 600 000 Euro pro Jahr für realistisch, vom der noch der hohe Verwaltungsaufwand abzuziehen sei. Und so haben Essen, Münster und Herne bereits auf eine Erhebung verzichtet, Bochum prüft derzeit, ob Aufwand und Ertrag der 2012 eingeführten Steuer jetzt noch in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Auch wenn sie jeden Euro brauchen können, für die Ruhrgebietsstädte dürfte sich die Kulturförderabgabe nach dem Leipziger Urteil kaum noch lohnen.

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