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Urteil nicht genug -betr.: "Gegen Abschiebeknast", taz vom 12.8.94

Betr.: „Gegen Abschiebeknast“, taz vom 12.8.94

Das Urteil des Bremer Landgerichts, demzufolge das Abschiebegefängnis in der Ostertorwache für Langzeithäftlinge menschenunwürdig und unzumutbar ist, geht nicht annähernd weit genug. Bei den Mißständen, die in der Ostertotwache herrschen, ist jeder einzelne Tag, den ein Mensch dort untergebracht ist, eine Zumutung für ihn. Die Dauer der Unterbringung in solchen Mißständen kann kein Maß für die Menschenwürdigkeit sein! Deshalb kann das Urteil des Landgerichts nicht zufriedenstellen, zumal es an den eigentlichen Haftbedingungen nichts nennenswert bessert. Daher ist es vollkommen berechtigt, daß die Mahnwachengruppe ihren donnerstäglichen Protest vor dem Abschiebeknast fortsetzt.

Hoffentlich gesellen sich noch mehr Menschen dazu und unterschreiben noch viele, viele Menschen dort die Forderung nach einer wesentlichen Verbesserung der Haftbedingungen in der Ostertorwache. Für AsylbewerberInnen ist die Abschiebung schon eine Strafe. Man darf sie nicht zusätzlich durch die Unterbringung in der Ostertorwache bestrafen. Wenn schon Menschen abgeschoben werden, müssen sofort menschenwürdige Haftbedingungen für alle Abschiebehäftlinge geschaffen werden. Doch dafür scheint der gute Wille der Verantwortlichen zu fehlen. Am Geld kann es jedenfalls nicht scheitern, denn für überflüssige Luxusobjekte wie Klangbogen usw. ist es ja auch vorhanden.

Elfriede Lux

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