Urteil in Kiel gefallen: Tortenwerferin geht ins Gefängnis
Das Amtsgericht Kiel hat am Montag eine 22-Jährige wegen eines Tortenwurfs auf die stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Beatrix von Storch zu einer Geldstrafe verurteilt. „Ich möchte kein Geld bezahlen, ich möchte die Strafe im Gefängnis absitzen“, sagte die Angeklagte nach der Urteilsverkündung. Mit einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu zehn Euro war das Gericht deutlich hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben, die 20 Tagessätze zu jeweils 30 Euro gefordert hatte. Die AfD-Politikerin nahm nicht am Prozess teil. Die Polizei sicherte die Eingänge des Amtsgerichts mit zahlreichen Beamten und kontrollierte die Prozesszuschauer vor dem Einlass in den Verhandlungssaal. Vor dem Gebäude demonstrierten rund zwei Dutzend Aktivisten. Die 22-Jährige hatte Beatrix von Storch bei einem Vortrag in Kiel im November mit einem mit Rasierschaum befüllten Tortenboden beworfen. (dpa)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen