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Urteil gegen Hausbesitzer bestätigt

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines 51jährigen Hauseigentümers zu fünf Jahren und neun Monaten Freiheitsentzug wegen Herbeiführung einer Gasexplosion und Nötigung bestätigt. Die Revision des Angeklagten wurde verworfen, teilte gestern die Justizpressestelle mit. Die Gasexplosion war das Ende einer Kette von Versuchen, die Mieter aus dem Haus zu vertreiben. Versperren von Kellerzugängen, Demolieren von Briefkästen, Beschimpfungen und Herumfuchteln mit einer Pistole gehörten zum Benehmen des Hauseigentümers.

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