in kürze REISEBUSVERSPÄTUNG : Urteil: Rücktrittsgrund
Wer vor Reisebeginn stundenlang vergeblich auf seinen Bus wartet, kann von der Reise zurücktreten. Verbraucher haben dann auch Anspruch auf Rückerstattung des Preises und auf Ersatz der Aufwendungen, urteilte das Amtsgericht München (Az: 281 C 5238/02). (afp)