in kürze KLINIKAUFENTHALT : Urteil: Kein Pflegegeld
Angehörige haben für die Betreuung eines stationär behandelten Kindes keinen Anspruch auf Pflegegeld. Dieser ruhe für die Dauer eines Klinikaufenthalts, auch wenn die Angehörigen währenddessen Pflegeleistungen erbracht haben, so das Sozialgericht Dortmund in einem gestern veröffentlichten Urteil (AZ: S 39 P 137/03). (epd)