: Unterhaltshaftung auf Prüfstand
BERLIN dpa ■ Die in den Hartz-Gesetzen neu vorgeschriebene Haftung in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft für ein Kind des Partners ist nach Überzeugung des Berliner Sozialgerichts verfassungswidrig. Es kündigte gestern an, die Neuregelung dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Anlass ist der Fall einer 15-Jährigen, der die Sozialbehörden keine Unterstützung mehr zahlen. Nach den seit August 2006 verschärften Vorschriften hat das Kind erst dann einen Anspruch auf Sozialleistungen, wenn auch das Einkommen des Stiefpartners nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Früher war nur auf das Geld der Eltern zurückgegriffen worden.