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Archiv-Artikel

Unsägliche Entschuldigungskultur

betr.: „Respekt vor den Angehörigen der Opfer“, taz vom 22. 1. 07

Man kann die RAF so beschreiben, wie Christian Rath dies tut. Es hätte aber vollkommen ausgereicht – und dem Rechtsstaat auch gut angestanden –, wenn die Mitglieder der RAF von Anfang an wie alle wegen Mordes etc. verurteilten Strafgefangenen behandelt worden wären. Da sie das bekanntlich nicht wurden, kann auch heute nicht diese Messlatte angelegt werden. Diese unsägliche Entschuldigungskultur, die hier wiederum gefordert wird, ist völlig unangebracht. Auch wird aus gutem Grunde die Entscheidung nicht in die Hände der Hinterbliebenen gelegt.

Jeder Mensch, der meint, derartig lange Haftstrafen – bei Verneinung einer unveränderten Gefahrenlage, Wiederholungsgefahr etc. – stoßen an die Grenzen der EU-Menschenrechtskonvention, sollte Häme und Rachegelüste hintanstellen. Zum Glück ist Christian Rath bei der Entscheidungsfindung nicht beteiligt. Aber er möge sich bitte wieder einkriegen. Wenn der Bundespräsident die Begnadigung ablehnt, dann werden Christian Klar und andere auch die restlichen zwei Jahre noch absitzen und dann – wer weiß – ohne Reue und Entschuldigung ihre Haft beenden. MICHAEL PLAUMANN, Friedberg