: Unrechtsjustiz nach 17. Juni vor Gericht
Berlin (dpa) – Zwei Prozesse wegen Unrechtsjustiz nach dem Volksaufstand in der DDR vom 17. Juni 1953 haben gestern vor dem Berliner Landgericht begonnen. In beiden Verfahren müssen sich frühere DDR-Staatsanwältinnen wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung verantworten. Sie sollen an gesetzwidrigen Inhaftierungen von drei jungen Menschen beteiligt gewesen sein. So saß etwa ein 16jähriger Arbeiter aus West-Berlin, der am 18. Juni 1953 seine Mutter im Ostteil der Stadt besucht hatte, fast fünf Monate in DDR-Haft.
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