: Ungeschützte Verfassung
betr.: „Soldat wegen Fahnenflucht verurteilt“, taz vom 7. 3. 07
Die Gerichtsbarkeit ist eines der elementaren Hoheitsrechte. Auf deutschem Hoheitsgebiet gilt die deutsche Verfassung. Auf deutschem Hoheitsgebiet gilt die deutsche Rechtsordnung. Seit der Wiedervereinigung ist die deutsche Hoheit uneingeschränkt wieder hergestellt. Es stellen sich verschiedene Fragen: Auf welcher Rechtsgrundlage kann ein US-amerikanisches Gericht auf deutschem Hoheitsgebiet zusammentreten? Auf welcher Rechtsgrundlage kann ein Mensch auf deutschem Hoheitsgebiet wegen der Nichtteilnahme an einem der zwei nach deutscher Rechtsauffassung schwersten Verbrechen (Vorbereitung bzw. Durchführung eines Angriffskriegs, der einzigen Verbrechen mit Verfassungsrang) verurteilt werden? Warum bleiben die für den Schutz der deutschen Hoheit, der deutschen Verfassung und der deutschen Rechtsordnung zuständigen Organe untätig? CHRISTIAN KÖHLER, Großhöhenrain