: Umschulung jetzt voll absetzbar
MÜNCHEN AP ■ Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) sind künftig Umschulungsmaßnahmen und ein berufsbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium voll als Werbungskosten absetzbar. Mit der Entscheidung gab das oberste deutsche Finanzgericht seine bisherige Rechtsprechung auf, wonach diese Kosten nur als Aufwendungen der allgemeinen Lebensführung angesehen wurden und damit nur als Sonderausgaben abgezogen werden konnten. Mit der Änderung der Rechtsprechung wolle der BFH den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, in Berufsleben und dem Bildungswesen Rechnung tragen, erklärte das Gericht gestern.